Honorargrundlage ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985 (GebüH)
entsprechend dem therapeutischem Aufwand der Behandlung bzw. u.a. pauschale
Behandlungskosten.
Das Honorar wird nach jeder Behandlung unabhängig von einer ganzen oder nur
teilweisen Erstattung durch eine private Versicherung, Zusatzversicherung oder
Beihilfestelle sofort fällig.
Gesetzlich Versicherte
erhalten lt. Vorschrift des Sozialgesetzbuches von ihrer Krankenkasse keinen Kostenersatz
für Heilpraktiker-Behandlungen.
Die Behandlungskosten stellen eine Pauschale wie folgt dar:
Erstanamnese, körperliche Untersuchung bzw. Behandlung: 90 Euro
Behandlungen, bei der mehrere Leistungen angewandt werden: 60 Euro
Eigenbluttherapie: 40 Euro
Infusionstherapie:
Zeitaufwand bis 1 Stunde: 60 Euro
Zeitaufwand über 1 Stunde: 65 Euro
Kochsalztherapie: 60 Euro
Hyrudotherapie (Blutegelbehandlung): 60 Euro
Injektipn intramuskulär: 5 Euro
Injektion intravenös: 10 Euro
Psychotherapie: 70 Euro
Colon-Hydro- Therapie: 60 Euro
(Preise ab dem 1. Juni 2008)
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
erhalten eine bezifferte Rechnung nach den Sätzen des Gebührenverzeichnisses.
Bitte bedenken Sie, dass eine private Versicherung und die Beihilfestellen nicht
immer alle Leistungen eines Heilpraktikers ersetzen. Es kann ein Rechnungseigenanteil
bei Ihnen verbleiben. Sprechen Sie im Zweifelsfall vor der Behandlung mit
Ihrer Versicherung.
Ihre Zahlungsverpflichtung mir gegenüber nach erbrachter Leistung bleibt hiervon
unberührt.